Wir Räumen natürlich Rabatte bei mehreren Wandhydranten ein.
Wartung von Wandhydranten nach
DIN 14461 Teil 1 und Teil 2-,
DIN 14811-,
DIN 14818
Wartung von Wandhydranten nach DIN 14461 Teil 1 und Teil 2, DIN 14811, DIN 14818
Tätigkeiten für Steigleitung "nass" und "nass / trocken" Kontrolle des freien Zugangs zu den Einrichtungen, der Beschilderung, der Gängigkeit von Tür und Haspel, sowie Schwenkbereich der Tür.
Kontrolle auf Unversehrtheit, Sauberkeit, Trockenheit und Vollständigkeit. Unter Druck setzen der Wandhydranten u. Kontrolle des Ruhe- und Fließdrucks an jeder Anschlussstelle, sowie des Volumenstromes an der ungünstigsten Anschlussstelle.
Kontrolle des Schlauches auf Dichtheit und ausreichende Schlauchlänge, des Strahlrohres auf Gängigkeit und Dichtheit des Schaltorgans.
Entleerung des Schlauches
Verplombung der Einrichtungen
Anbringen eines Prüfvermerks
Tätigkeiten für Steigleitung "trocken"
Kontrolle des freien Zugangs zu den Einrichtungender Beschilderung auf Lesbarkeit und Vollständigkeit derGängigkeit der Armaturen, Türen und Verschlüsse. Einspeisung von Wasser
Prüfung der Leitung und der Ventile auf Dichtheit mittels Wasserdruckprobe über 10 Minuten (erlaubt für Nennweite DN 80 ist die Leckrate 3 = bis 10 Tropfen pro Minute). Messung des Fließdrucks an oberster Stelle (Nachweis 300 Liter/min), sowie der Druckdifferenz zwischen Einspeisung und höchster Entnahmestelle (max. Reibungsverlust = 1 bar). Festigkeitsprüfung über 2 Minuten mit dem 1,5-fachen des Betriebsüberdrucks
Etleerung der Steigleitung
Verplombung der Schlauchanschlusseinrichtungen
Anbringen eines Prüfvermer
RWA Prüfung
Prüfpflicht für Rauch- Und Wärmeabzugsanlagen (RWA
Landesbauordnung, DIN 18 232 und VDS Richtlinien Aus diesen drei Vorschriften ergeben sich alle notwendigen Schutzmaßnahmen im Brandfall bis hin zur ständigen Wartung und Pflege der Rauchabzugsanlage.
Vorschriften zur Wartung von RWA Die Sorgfaltspflicht des Bauherrn und Betreiber eines Gebäudes zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist in vielen relevanten Vorschriften enthalten.
Musterbauordnung Der § 3 MBO ( Musterbauordnung ) schreibt vor, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu erreichen, zu ändern, und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, nicht gefährdet werden. In Bezug auf den Brandschutz wird in § 17 BMO festgelegt, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu erreichen und instandzuhalten, dass der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Mensch und Tier möglich werden. Hieraus ist eine allgemeine Instandhaltungspflicht abzuleiten, die sich in allen Landesbauordnungen wiederspiegelt. Sie bezieht sich insbesondere auf die Komponenten des baulichen Brandschutzes und umfasst auch die Instandhaltung, die Wartung und wenn nötig, die Reparatur von Rauch- und Wärmeabzugs- anlagen.
DIN 18 232 Die DIN 18 323 regelt die Anwendung, Auslegung und Dimension von RWA für eingeschossige Gebäude bzw. für die oberste Etage mehrgeschossiger Gebäude und exakte Hinweise für die Häufigkeit von Prüf- und Wartungsmaßnahmen. Sie gilt sowohl für industriell genutzte, als auch für gewerbliche Gebäude.
In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RA ( Rauchabzüge ) sowie ihre Betätigungs- , Steuer- und Öffnungselemente, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden.
VdS – Richtlinie 2098 Aufbauend auf die DIN 18 232 stellt der Sachversicherer weitgehende Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. In der VdS – Richtlinie 2098 wird zur Prüfung und Wartung ausgeführt.
In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers mindestens jedoch jährlich müssen RWA sowie ihre Betätigungs-, Steuer- und Öffnungselemente, Energieleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit von einer Fachfirma geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden. Für Anlagen, auf die der Versicherer einen Rabatt auf die Versicherungsprämie gewährt, wird in einer Fußnote der Richtlinie sogar gefordert: Prüfung und Wartung sind bei diesen Anlagen halbjährlich durchzuführen.
Landesbauordnung, DIN 18 232 und VDS Richtlinien Aus diesen drei Vorschriften ergeben sich alle notwendigen Schutzmaßnahmen im Brandfall bis hin zur ständigen Wartung und Pflege der Rauchabzugsanlage.
Vorschriften zur Wartung von RWA Die Sorgfaltspflicht des Bauherrn und Betreiber eines Gebäudes zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist in vielen relevanten Vorschriften enthalten.
Musterbauordnung Der § 3 MBO ( Musterbauordnung ) schreibt vor, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu erreichen, zu ändern, und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, nicht gefährdet werden. In Bezug auf den Brandschutz wird in § 17 BMO festgelegt, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu erreichen und instandzuhalten, dass der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Mensch und Tier möglich werden. Hieraus ist eine allgemeine Instandhaltungspflicht abzuleiten, die sich in allen Landesbauordnungen wiederspiegelt. Sie bezieht sich insbesondere auf die Komponenten des baulichen Brandschutzes und umfasst auch die Instandhaltung, die Wartung und wenn nötig, die Reparatur von Rauch- und Wärmeabzugs- anlagen.
DIN 18 232 Die DIN 18 323 regelt die Anwendung, Auslegung und Dimension von RWA für eingeschossige Gebäude bzw. für die oberste Etage mehrgeschossiger Gebäude und exakte Hinweise für die Häufigkeit von Prüf- und Wartungsmaßnahmen. Sie gilt sowohl für industriell genutzte, als auch für gewerbliche Gebäude.
In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RA ( Rauchabzüge ) sowie ihre Betätigungs- , Steuer- und Öffnungselemente, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden.
VdS – Richtlinie 2098 Aufbauend auf die DIN 18 232 stellt der Sachversicherer weitgehende Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. In der VdS – Richtlinie 2098 wird zur Prüfung und Wartung ausgeführt.
In regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers mindestens jedoch jährlich müssen RWA sowie ihre Betätigungs-, Steuer- und Öffnungselemente, Energieleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit von einer Fachfirma geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden. Für Anlagen, auf die der Versicherer einen Rabatt auf die Versicherungsprämie gewährt, wird in einer Fußnote der Richtlinie sogar gefordert: Prüfung und Wartung sind bei diesen Anlagen halbjährlich durchzuführen..
Mitarbeiterschulungen gemäß BG-Vorschriften für Betriebe
Richtiges Verhalten Im Brandfall
Hier finden Sie nützliche Tipps zum Einsatz der Feuerlöscher:
Achten Sie auf die Windrichtung, immer mit dem Wind löschen nicht in die Flammen spritzen sondern von unten in die Glut ausreichend Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt stoßweise löschen
Flächenbrände von vorne und von unten löschen, nicht von hinten oder oben Löschvorgang auf das Brandgut konzentrieren, nicht auf die Flammen
Tropf- oder Fließbrände von der Austrittstelle zur brennenden Lache hin löschen
größere Brände immer mit mehreren Feuerlöschern bekämpfen die Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen
nach dem Löschen bitte die Brandstelle nicht verlassen, sondern aufmerksam beobachten, um Rückzündungen rechtzeitig zu erkennen
bitte stellen Sie sicher, dass der/die eingesetzten Feuerlöscher nach dem Einsatz wieder aufgefüllt werden und voll funktionsfähig wieder an dem gewohnten Standort platziert werden
Schulung privater Personen im Umgang mit Feuerlöschern und Kleinlöschgeräten