1. Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Auch dann wenn die Ware über den Besteller an eine dritte Person weiter Veräußert wird. Waren dürfen ohne schriftliche Einwilligung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Von einer etwaigen Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller sofort zu unterrichten und uns jede zur Wahrung unsere Rechte erforderliche Hilfe zu leisten. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die Forderungen aus Weiterveräußerungen tritt der Besteller schon jetzt an uns ab. Der Besteller ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt oder in Vermögensverfall gerät. Der Besteller hat auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Außerdem hat er uns die für die Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Wir sind berechtigt, dem Abnehmer des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an uns mitzuteilen und Forderungen einzuziehen. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese Abzuholen. Der Besteller verliert sein Recht zum Besitz. Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und uns abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Bestellers an diesen zu übertragen und rückabzutreten, wenn und soweit deren Wert der uns insgesamt zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20 % übersteigt. 2. Für Kundendienstarbeiten gelten außerdem folgende besonderen Bedingungen: Eine Prüfpflicht trifft uns nur, wenn ein Prüfvertrag abgeschlossen ist. Geprüft werden nur Geräte, die der Besteller dem Prüfer vorweist. Die vorzunehmende Prüfung erstreckt sich auf die Funktionsfähigkeit sowie auf den äußeren Zustand der Geräte. Die bei der Prüfung festgestellte oder herbeigeführte Einsatzbereitschaft der Geräte bestätigt der Prüfer durch Plombierung und einem am Gerät befestigten Prüfnachweis mit Datum und Angabe seiner Prüfnummer. Die Prüfgebühren werden besonders vereinbart. Füll- oder Treibmittel und Ersatzteile werden zum jeweiligen Listenpreis berechnet. Für die Haftung und die Gewährleistung gelten die Ziffern 6 und 10 auf diesem Blatt. Der Prüfer unterliegt bei seiner Prüftätigkeit keinen Weisungen, die den Prüfumfang und seinen Beurteilungsmaßstab einschränken. 3. Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäfts- und Wartungsbedingungen zugrunde. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. 4. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Für den Umfang unserer Verpflichtungen ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. 5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessene bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. 6. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Leistungsverzugs, Unvermögens oder Unmöglichkeit, wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß oder wegen unerlaubter Handlung, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden) werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7. Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei Vorsteuerabzugsberechtigten verstehen sich unsere Preise zuzüglich der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Besteller, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gelten für alle Lieferungen unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise, insbesondere unsere Listenpreise. 8. Die Lieferungen und Leistungen werden gemäß & 286 BGB zur Zahlung fällig, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen können 2% Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Unberechtigte Abzüge (z.B. Skonto oder Mahngebühren) werden nachgefordert, wenn nötig auch gerichtlich. Schecks werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr sowie nur nach Vereinbarung unter der Voraussetzung ihrer Einlösung angenommen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden unbeschadet weitergehender Rechte nach entsprechender Mahnung Verzugszinsen gemäß & 288 BGB erhoben und berechnet. Der Besteller ist nur berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehandlungsrecht geltend zu machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; er kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 9. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen zu rügen. Die Frist wird nur durch Eingang der Rüge bei uns gewährt. Nach Ablauf der Frist ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Besteller, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gelten die insoweit weitergehenden Vorschriften des § 377 HGB. Für Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen zunächst ausschließlich in der Weise Gewähr, daß wir nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Ist die Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen oder wird die Nachbesserung oder Nachlieferung von uns nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorgenommen, kann der Besteller nach seiner Wahl entweder Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Online bestellte Waren können innerhalb der gesetzlichen Frist unversehrt zurück geschickt werden und der Privatkunde erhält sein Geld zurück. Für Montageanleitungen und Betriebskonstruktionen übernehmen wir keine Haftung. 10. Durch die Unterschrift bzw. die Auftragserteilung erkennt der Kunde die vorstehenden AGB’s ohne Einschränkungen an. Diese sind auch ohne Unterschrift oder Stempel des Kunden auf der Rechnung gültig, z.B. bei telefonischen Bestellungen. 11. Sollte eine der vorgenannten Punkte nicht dem gültigen Gesetz entsprechen, so tritt die entsprechende gesetzl. Regelung hierfür in Kraft. Die weiteren Punkte bleiben hiervon unberührt.